Als Dipl.-Bauingenieur mit dem anerkannten Titel "Arquitecto Técnico" ("Aparejador")
arbeite ich im Finca- und Wohnungsbau auf Mallorca. Ich bin in der hiesigen Ingenieurskammer
"Colegio Oficial de Aparejadores y Arquitectos Técnicos de Mallorca" unter der Nr. 1120 eingeschrieben.
Nehmen Sie doch einfach mit mir Kontakt auf.
Gern betreue ich Ihren Hausbau
auf Mallorca von Anfang bis Ende.
Thomas Steinl |
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Erste Schritte:
Nach dem Entschluss ein Haus auf Mallorca bauen zu
wollen benötigen Sie zunächst ein Baugrundstück. Vor dem Kauf über ein
Immobilienbüro oder von einem privaten Anbieter ist sich beim jeweiligen Bauamt über die Bebaubarkeit zu informieren:
Mindestgröße von Grundstücken auf dem Land >14000 m²
Maximale Bebaubarkeit auf dem Land 3 % der Grundstücksfläche
100 m Abstand des Hauses von angrenzenden Naturschutzgebieten
Mindestabstand zur Meereslinie
Strom- und Wasserversorgung, Telefonanschluss
Bau eines Swimmingspools möglich
Mindestabstände zu Häusern in Gemeinden
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Die
Baubeteiligten: Für
einen Neubau sind in Spanien folgende Baubeteiligte notwendig:
Bauherr (Promotor)
Baufirma (Constructora) + evtl. Subunternehmer (Subcontratistas)
Architekt (Arquitecto)
Bauingenieur/Bauleiter (Arquitecto Técnico oder Aparejador)
Diese 4 Beteiligten werden behördlich für den Neubau registriert.
Falls Sie ein Immobilienbüro mit der Betreuung des Baus beauftragt haben, kann
es lediglich eine Vermittlerrolle übernehmen, nicht
aber einen Bau eigenständig ohne einen der genannten Baubeteiligten durchführen.
Es empfiehlt sich daher direkt den Kontakt zu in Mallorca zugelassenen
Architekten oder Bauingenieuren zu suchen. Falls Sie nicht
spanisch sprechen, ist ein zweisprachiger Architekt oder
Bauingenieur notwendig! Informationsmöglichkeiten über Architekten
und Bauingenieure finden Sie bei den jeweiligen Architekten- und
Ingenieurskammern oder beispielsweise auch in den Gelben Seiten (Páginas
Amarillas) von Mallorca.
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Die Planung und
Einreichung des Projektes:
Nachdem Sie einen Architekten oder Bauingenieur
gefunden haben erfolgt die Planung durch den Architekten. Der Architekt
erarbeitet das einzureichende Bauprojekt (Pläne, Dokumente und das
offizielle Leistungsverzeichnis). Nach positiver Resonanz auf die
Bauvoranfrage ("Proyecto Básico") kann die Baugenehmigung ("Licencia de Obras")
mit dem Ausführungsprojekt ("Proyecto de Ejecución") beantragt
werden. In einigen Gemeinden muss vor
Einreichung des Projektes bei der Behörde der Bauingenieur und die
Baufirma bestimmt werden. Ist das der Fall sollten der Architekt oder der
Bauingenieur Angebote verschiedener Baufirmen und Subunternehmer einholen. Für ländliche Grundstücke kann die Dauer einer
Baugenehmigung durch die Behörde rund 6 Monate betragen.
Sofern die Baufirma nicht vorher benannt werden muss kann diese Zeit
genutzt werden um verschiedene Angebote für das Bauprojekt
einzuholen. Nach der Neubaugenehmigung ("Obra Mayor") seitens der Behörde steht dem
Bauanfang nichts mehr im Wege.
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Erstellung des
Baus: Je nach Umfang des Projektes beträgt die
Bauzeit im Einfamilienhausbau auf Mallorca zwischen 6 Monaten und 1,5 Jahr. In dieser
Zeit sind viele Detailentscheidungen des Bauherrn notwendig. Ein Grundsatz
lautet hier: Je besser und umfangreicher die Planung, desto besser und
schneller ist die Ausführung. Es wird nicht vom Bauherrn erwartet, dass er
vor Baubeginn sämtliche Entscheidungen für den Innenausbau trifft. Dennoch
ist es ratsam zu Anfang einige separate Angebote einzuholen auf die später ggf. zugegriffen werden kann. Während der Bauphase ist hautsächlich der
Bauingenieur in Funktion als Bauleiter für den reibungslosen Ablauf des
Baus, den korrekten Einbau
der Materialien und deren Qualität sowie für die Sicherheit auf der
Baustelle zuständig. Auch der Architekt hat Bauleitungsaufgaben zu
erfüllen. Planänderungen seitens des Bauherrn oder aufgrund einer
anderen Ausführung treten während der Bauphase fast wie immer ein.
Das ist kein Grund zur Besorgnis. Abschließend wird der Endzustand vom
Architekten oder z.B. Elektromeister aufgenommen und bescheinigt.
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Abschluss des Baus
und Übergabe: Sobald der Bau mit allen
Innen- und Außeninstallationen nach Ihren Wünschen und nach den
spanischen Baunormen erbaut worden ist stellen der Architekt, der Bauingenieur
und ein Gutachter der Gemeinde ein
Abschlusszertifikat aus (Final de Obra). Dieses ist notwendig um eine
Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad) zu bekommen, welche
wiederum notwendig ist um normalen Strom (keinen Baustrom) zu
beziehen. Das Haus ist nun bezugfertig und kann an den Bauherrn zur
Bewohnung übergeben werden.
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Renovierungen:
Sofern Sie bereits ein Haus auf Mallorca besitzen und lediglich einige
Umbaumaßnahmen durchführen wollen ist dabei folgendes zu beachten: Handel
es sich geringfügige Arbeiten, wie z.B. Reparatur-, Maler- oder
Fliesenarbeiten benötigen Sie keine Genehmigungen. Sind größere Arbeiten am
Haus notwendig oder Sie benötigen Baustrom ist eine Lizenz für eine "Obra
Menor" einzuholen. Sie müssen ein Bauunternehmen benennen. Wollen Sie die
tragende Struktur Ihres Hauses (Innenwände, Decken ...) verändern benötigen
Sie die Lizenz zu einer "Obra Mayor". Beide Lizenzen sind kostenpflichtig
(ca. 3 % der Angebotssumme). Die "Obra Mayor" ist einem Neubau
gleichzusetzen. Für diese Lizenz benötigen Sie einen Architekten, einen
Bauingenieur und eine Baufirma. Sobald die Lizenz erteilt wurde können die Bauarbeiten beginnen.
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